Mit der Würde eines Ehrenmitglieds per Abstimmungsbeschluss nach Satzung § 3 Absatz 2
Punkt 2 auf der Mitgliederversammlung vom 25.11.2022 ist Frau Helga Lauterbach bedacht
worden. Sie hat die Ehrenmitgliedschaft angenommen und gleichzeitig mitgeteilt, dass sie die
Befreiung von der Beitragspflicht nicht in Anspruch nehmen wird, sondern hat sich
verpflichtet, den Jahresbeitrag jährlich dem Verein zu spenden (Befreiung wäre nach Satzung
§3 Absatz 2 Punkt 2 möglich gewesen).
Es freut uns, dass wir Frau Lauterbach mit ihrem Wissen und ihren Kontakten im Verein
wieder begrüßen dürfen. Auf eine gute Zusammenarbeit!